Für die Anerkennung sowohl Ihres Grundausbildungsdiploms als auch Ihrer Weiterbildungszertifikate sowie Ihrer Deutsch-Sprachkenntnisse ist je ein formelles Verfahren erforderlich, wobei hier je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Anforderungen bestehen. Erlangte Diplome aus einem EU/EFTA Staat können direkt anerkannt werden, solche aus Drittstaaten erfordern zusätzlich den Nachweis, dass Sie während den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre in Deutschland als Arzt / Ärztin tätig waren. Zwingende Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr:e Ehepartern:in über einen EU/EFTA-Pass verfügen.
Medimeo unterstützt Sie dabei, indem wir Ihnen detaillierte Anweisungen zur Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen geben, Ihre Unterlagen prüfen, um Leerläufe zu vermeiden und Fragen mit Schweizer Behörden klären. Zudem übernehmen wir einen Teil der Anerkennungskosten, sofern Sie über uns Ihre neue Stelle finden. Bitte berücksichtigen Sie, dass das gesamte MEBEKO-Bewilligungsverfahren in der Regel etwa 8 bis 12 Wochen in Anspruch nimmt. Es lohnt sich, zeitnah mit der Beschaffung relevanter Unterlagen zu beginnen, da teilweise auch originalbeglaubigte Kopien und Dokumente wie Richtlinienkonformitäten erforderlich sind.